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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Gesundheitsökonomie, Qualitätsmanagement und Präferenzforschung in der Onkologie - Prof. Dr. Martin Emmert, MHMM

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Bayerisches Krebsregister

Aufgaben & Ziele

Zu den Aufgaben der klinischen Krebsregister gehören gem. § 65c Abs. 1 SGB V insbesondere die möglichst lückenlose Erfassung und Auswertung onkologischer Erkrankungen, dessen Auftreten, Behandlung und Verlauf. Die so entstehende Datensammlung soll dazu genutzt werden, die Versorgung krebskranker Menschen nachhaltig zu verbessern. 

Ein Kernstück dabei ist das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG). Es sieht die Etablierung einer bundesweit flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung vor und enthält verschiedene Vorgaben etwa zur Früherkennung, zur Qualitätssicherung und zur onkologischen Behandlung. Das KFRG setzt damit den Rahmen, welchen die Bundesländer eigenverantwortlich ausgestalten. In Bayern wird das KFRG durch das am 01.04.2017 in Kraft getretene Krebsregister-gesetz (BayKRegG) in Landesrecht umgesetzt.


Aufbau & Struktur

Organigramm des Bayerischen Krebsregisters

Das Bayerische Krebsregister wird im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geführt.

Das Bayerische Krebsregister umfasst zentrale Strukturen, sechs (dezentrale) Regionalzentren und die räumlich und organisatorisch davon getrennte Vertrauensstelle. Zu den zentralen Strukturen gehören die Koordinierungsstelle und die Zentralstelle für Krebsfrüherkennung und Krebsregistrierung. Die sechs Regionalzentren entsprechen mit ihrem Einzugsgebiet im Wesentlichen den bayerischen Regierungsbezirken.


Funktionen & Meldeweg

Koordinierungsstelle des Bayerischen Krebsregisters

Sie hat die Aufgabe, Strukturen und Prozesse des Krebsregisters zu koordinieren, zu harmonisieren und die Qualität der Prozesse zu sichern.


Zentralstelle für Krebsfrüherkennung und Krebsregistrierung 

Die ZKFR ist als Registerstelle für landesweite Aufgaben wie die Datenzusammenführung zuständig. Sie wertet die Daten mit statistisch-epidemiologischen Analysen aus und untersucht sie auf zeitliche Veränderungen oder regionale Häufungen von Krebserkrankungen. Die ZKFR erhält ausschließlich pseudonymisierte medizinische Daten, die dort dauerhaft für Analysen und Berichte vorgehalten werden. Einmal jährlich werden die pseudonymisierten epidemiologischen Daten an das Zentrum für Krebsregisterdaten am RKI weitergeleitet, wo die Daten aller bevölkerungsbezogenen Krebsregister zusammengefasst werden.

Regionalzentren

Die sechs Regionalzentren sind die direkten Ansprechpartner für die Melder in ihrem Einzugsgebiet. Sie verarbeiten eingehende Meldungen, stellen deren Qualität sicher und stehen für inhaltliche Rückfragen zur Verfügung. Bei Bedarf unterstützen sie bei Melderschulungen, Fortbildungen und Qualitätszirkel durch die Bereitstellung von Auswertungen der Leistungsdaten.

Vertrauensstelle

Die Vertrauensstelle ist für den Datenschutz im Bayerischen Krebsregister zuständig. Sie gewährleistet die zentrale Verwahrung sowie den erforderlichen Zugriff auf Identitätsdaten nach deren Einpflege durch die Regionalzentren. Hierfür ist die Vertrauensstelle organisatorisch und räumlich vom restlichen Krebsregister getrennt.


Meldeanlässe & Meldeformen

Meldeanlässe

Meldepflichtig sind alle Ärzte und medizinischen Einrichtungen, die einen Beitrag zu Diagnose, Therapie oder Nachsorge einer Tumorerkrankung erbracht haben. Meldepflichtige Diagnosen umfassen bösartige Neubildungen, deren Frühstadien, bestimmte Neubildungen unsicheren Verhaltens und gutartige Neubildungen des zentralen Nervensystems. Dabei wird zwischen unterschiedlichen Meldeanlässen unterschieden:

  • Erstmalige gesicherte Diagnose einer Krebserkrankung

  • Histologischer, labortechnischer oder zytologischer Befund zu einer Krebserkrankung

  • Art und Zeitpunkt des Beginns und des Abschlusses einer therapeutischen Maßnahme

  • Diagnose von Rezidiven, Metastasen und Zweittumoren und anderen Änderungen im Krankheitsverlauf

  • Tod einer Person, die eine Krebserkrankung hatte

Meldeformen

Meldungen können auf verschiedenen (datenschutzkonformen) Wegen und Formen an die Regionalzentren gesendet werden. Dabei kann entweder mittels XML-Format des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes, via Meldebögen oder über die Direkteingabe in Online-Formulare im Melderportal gemeldet werden. 


Weiterführende Informationen & wichtige Partner


Verantwortlich für die Redaktion: Jerome Mittermeier

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